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S-Metolachlor und Metaboliten im Trinkwasser - SRF Kassensturz
Im Jahr 2023 wurde das Pestizid S-Metolachlor, welches in der Landwirtschaft eingesetzt wird, nach langjähriger Überprüfung der Zulassung in der EU verboten. Ebenfalls seit 2023 dürfen Schweizer Betriebe, die im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises Direktzahlungen erhalten, nur noch in Ausnahmefällen, d.h. mit Sonderbewilligung, S-Metolachlor einsetzen.
Am 18. Juni 2024 haben SRF Tagesschau und Kassensturz über die Thematik berichtet:
Das in der Schweiz zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat seine Liste «Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser» schliesslich am 30.09.2024 in einer revidierten Fassung veröffentlicht. Schon seit dem nächsten Tag gilt für viele der Metaboliten von S-Metolachlor ein um einen Faktor 100 reduzierter (vorsorglicher) Höchstwert von 0.1 µg/l (0.0000001 g/l).
S-Metolachlor ist nun verboten, es gilt jedoch noch eine Verwendungsfrist bis am 01.01.2025. Danach ist die wirksamste Massnahme zur Reduktion von Spuren der Abbauprodukte (Metaboliten) des Pestizids im Grundwasser umgesetzt.
Am Di, 08.10.2024 hat der Kassensturz uns als Wasserversorgung angefragt, wie wir auf die neue Ausgangslage reagieren würden und ob bereits Massnahmen geplant seien. Grundlage für diese Anfrage war eine zehnseitige Liste, welche der Kassensturz vom Kantonalen Laboratorium Bern KLB zu entsprechenden Analysen zwischen April 2023 und Mai 2024 in vielen Berner Gemeinden erhalten hatte.
Zwei der Proben vom April 2023 stammten aus dem WUL-Verbandsgebiet:
- Langenthal, 173718, KL Bern, 26.04.2023, Verteilnetz (ab WUL), Dästerplatz (Parkplatz), Farbgasse 9, lfd.Brunnen: Metolachlor-ESA 0.045 µg/l
- Roggwil (BE), 173720, KL Bern, 26.04.2023, Verteilnetz (ab WUL), Schulhaus I, Primarschule Dorfstrasse 13, WC Herren, Lavabo: Metolachlor-ESA 0.508 µg/l
Der WUL hat beschlossen, schriftlich zur Anfrage Stellung zu nehmen: