Neuigkeiten
Chlorothalonil-Rückstände im Langeten-Grundwasser
Information für die Trinkwasserkonsumenten im WUL-Verbandsgebiet
Ausgangslage
Chlorothalonil ist ein Fungizid, das in der konventionellen Landwirtschaft (insbesondere im Getreide- und Gemüsebau) seit den 1970-er Jahren eingesetzt wird. Am 26. Juni 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aufgrund einer neuen Studie befunden, dass es für Abbauprodukte von Chlorothalonil Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung gibt. Das BLV hat deshalb für Trinkwasser umgehend einen entsprechenden Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für solche Abbauprodukte festgelegt, was vielerorts in der Schweiz zu Beanstandungen führte. Der Einsatz des entsprechenden Pflanzenschutzmittels wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres untersagt.
Analyseresultate in Proben aus den Fassungen des WUL
Der Gemeindeverband WUL hat aufgrund des neu geltenden Höchstwertes Proben aus all seinen Wasserfassungen auf Abbauprodukte (Metaboliten) dieses Pflanzenschutzmittels (Pestizid/Fungizid) durch ein externes akkreditiertes Labor untersuchen lassen. Die gemessenen Werte liegen zwischen 0.09 und 0.22 knapp unterhalb bzw. leicht über dem neuen gesetzlich festgelegten Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Messunsicherheit zwischen 20 bis 30 % liegt (Quelle: SVGW). Unabhängige Messungen in zwei Wasserfassungen des WUL durch das kantonale Gewässer- und Bodenschutzlabor haben Resultate klar unterhalb des neuen Höchstwertes ergeben.
Einordnung im Hinblick auf den neuen Höchstwert
Die definierten Höchstwerte für Pestizide und deren relevanten Abbauprodukten sind als Vorsichtsmassnahme sehr tief angesetzt und sind nicht immer toxikologisch begründet. Der Höchstwert von 0,1 μg/l war lange Zeit die analytische Nachweisgrenze, darunter galt ein Stoff als nicht vorhanden. Zu beachten ist, dass gemäss Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft z.B. für Kartoffeln 0.05 mg/kg und für Stangensellerie 10 mg/kg des Wirkstoffes Chlorothalonil festgehalten wird – im Trinkwasser ist der neu geltende Höchstwert also 500 bis 100'000 mal strenger. Leider ist uns keine Studie bekannt, die Pestizidrückstände von Chlorothalonil-Abbauprodukten auf anderen Lebensmitteln mit Trinkwasser vergleicht.
Massnahmen beim WUL
Aufgrund der vorliegenden Analyseresultate geht der WUL aktuell davon aus, dass weitere Massnahmen ergriffen werden müssen. Wir sind in diesem Zusammenhang in engem Kontakt mit den zuständigen kantonalen Stellen.
Allerdings ist bereits weitgehend klar, dass relativ einfache und schnell wirksame Massnahmen im konkreten Fall nicht möglich sind, z.B.:
- Fassungen ausser Betrieb nehmen und beobachten/beproben (Bezug ausschliesslich von Fassungen mit Konzentrationen unter dem neu geltenden Höchstwert)
- Mischen von Wassern aus verschiedenen Fassungen mit dem Ziel dass das verteilte Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Höchstwert dann einhält
- vorübergehendes Beziehen des Wassers von Nachbarversorgungen.
Die Abbauprodukte von Chlorothalonil sind durch gängige Aufbereitungsverfahren wie Oxidation oder Aktivkohle nicht gut entfernbar. Man muss aufwändigere Massnahmen in Betracht ziehen wie z.B. dichte Membranen (Nanofiltration), sofern man das Problem nicht an der Quelle (Austrag) lösen kann. Die Eawag (Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereiches) betreibt intensiv Grundlagenforschung zum Thema Aufbereitung. Der WUL hat sich bereits über Lieferanten von Systemen zur Nanofiltration und zur Umkehrosmose informiert und wird diese Kontakte in den kommenden Wochen intensivieren.
Zusätzlich verfolgen wir weiterhin sehr aufmerksam die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben und setzen die Überwachung unserer Bezugsorte und des Wassers im Verteilnetz - nötigenfalls mit erweitertem Analyseprogramm - fort. Auch dies in Absprache mit den zuständigen kantonalen Stellen. Damit erhalten wir neben der Übersicht über die zeitliche Entwicklung auch besser gesicherte Resultate.
Das erwähnte Verbot der Anwendung von Chlorothalonil wird dazu führen, dass die Kontaminationen von Grund- und Trinkwasser sukzessive zurückgehen werden.
Gesundheitsgefährdung
Laut den Gesundheitsbehörden besteht keine akute Gefährdung für die Gesundheit durch den Stoff und die "Konsumentinnen und Konsumenten können Trinkwasser weiterhin konsumieren." Link: BLV
Weitergehende Forderungen
Dem WUL ist es ein zentrales Anliegen, dass
- der Einsatz von Chlorothalonil in der Landwirtschaft umgehend verboten und
- das Zulassungsverfahren für Pestizid-Wirkstoffe (zum nachhaltigen Schutz der Bevölkerung und des Trinkwassers) grundlegend reformiert wird.
Zum Schutz des Grundwassers befürworten wir eine produzierende Schweizer Landwirtschaft, welche Unkräuter und Schädlinge mechanisch sowie mit den Methoden und Mitteln des biologischen Landbaus bekämpft; d.h. ohne chemisch-synthetische Pestizide.
Medienmitteilung
des Kantons Bern vom 16.08.2019: BVE